Henze Betreuung Logo Rene Henze

Was kostet ein Betreuer?

Die kurze Antwort: Für Betreute mit wenig Einkommen gar nichts.

Gesetzliche Pauschalen

Berufsbetreuer werden nicht nach Stunden bezahlt, sondern erhalten gesetzlich festgelegte Monatspauschalen nach dem VBVG (Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz). Die Höhe richtet sich nach:

Dauer der Betreuung In den ersten Monaten ist der Aufwand höher — die Pauschale sinkt nach dem ersten und zweiten Jahr.
Wohnsituation Lebt die betreute Person in einer Einrichtung (Heim, Psychiatrie), gelten niedrigere Pauschalen als beim eigenständigen Wohnen.
Vermögensstatus Ob die betreute Person mittellos ist oder eigenes Vermögen hat, bestimmt den Stundensatz des Betreuers.

Wer bezahlt?

Das hängt von der finanziellen Situation der betreuten Person ab:

Bei Mittellosigkeit: die Staatskasse

Hat die betreute Person kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen, übernimmt die Justizkasse die Vergütung. Für die betreute Person entstehen keine Kosten.

Bei eigenem Vermögen: aus dem Vermögen Verfügt die betreute Person über Vermögen oberhalb des Schonbetrags, wird die Vergütung daraus bezahlt. Der Betreuer stellt dafür einen Antrag beim Betreuungsgericht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Schonbetrag?
Der Schonbetrag liegt bei 10.000 Euro (Stand 2026). Vermögen bis zu dieser Grenze bleibt unangetastet. Die Betreuervergütung wird dann aus der Staatskasse bezahlt.
Muss ich als Angehöriger zahlen?
Nein. Angehörige haften nicht für die Kosten einer rechtlichen Betreuung. Die Vergütung kommt entweder aus dem Vermögen der betreuten Person oder aus der Staatskasse.
Bekommt ein ehrenamtlicher Betreuer auch Geld?
Ehrenamtliche Betreuer erhalten eine jährliche Aufwandspauschale von 425 Euro (Stand 2026). Diese wird aus der Staatskasse gezahlt.

Fragen zu den Kosten einer Betreuung?

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