Henze Betreuung Logo Rene Henze

Was ist rechtliche Betreuung?

Keine Entmündigung, sondern Unterstützung — gerichtlich angeordnet, am Menschen orientiert.

Kurz erklärt

Wenn ein erwachsener Mensch wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann — etwa wegen einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung — kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen. Der Betreuer vertritt die Person in genau festgelegten Bereichen, den sogenannten Aufgabenbereichen.

Typische Aufgabenbereiche

Was Betreuung nicht ist

Rechtliche Betreuung bedeutet keine Entmündigung. Die betreute Person bleibt geschäftsfähig und darf weiterhin eigene Entscheidungen treffen. Der Betreuer handelt im Sinne der betreuten Person — nicht über ihren Kopf hinweg.

Betreuung ist auch keine Pflege, kein Fahrdienst und keine Alltagshilfe. Es geht um rechtliche Vertretung, nicht um praktische Versorgung.

Häufige Fragen

Wer kann eine Betreuung anregen?
Die betroffene Person selbst, Angehörige, Nachbarn, Ärzte oder Behörden. Das Betreuungsgericht prüft dann, ob eine Betreuung nötig ist.
Kann ich mir meinen Betreuer aussuchen?
Ja. In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wen das Gericht bestellen soll. Das Gericht ist an diesen Wunsch gebunden, solange er dem Wohl der Person nicht widerspricht.
Was kostet eine rechtliche Betreuung?
Berufsbetreuer werden über gesetzliche Pauschalen vergütet. Hat die betreute Person kein ausreichendes Einkommen, übernimmt der Staat die Kosten. Für Betreute entstehen in dem Fall keine Kosten.
Kann eine Betreuung wieder aufgehoben werden?
Ja, jederzeit. Wenn die Gründe wegfallen — etwa weil sich der Gesundheitszustand verbessert — wird die Betreuung auf Antrag aufgehoben.

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